Auszug aus den Richtlinien zur Daten-Verwendung
Veröffentlichung von Daten der internet facts
Bei einer Verwendung der internet facts Daten für Publikationen, Präsentationen oder sonstige Veröffentlichungen müssen grundsätzlich alle zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse notwendigen Informationen dargestellt werden.
Zu diesen Informationen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Herausgeber/Studie, nach dem Muster AGOF internet facts 2009-I
- Ersteller der Auswertung: Vermarkter, Agentur, ...
- Zeitraum für Medien, z.B. Durchschnittlicher Monat
- Ausgewertete Merkmale, z.B. Männer 14-49 Jahre
- Dargestellte Einheiten, z.B. Unique User in Mio., Nettoreichweite in %, etc.
- Auswertungsbasis/Vorfilter, z.B. Bevölkerung ab 14 Jahren, Internet-Nutzer in den letzten 3 Monaten, etc.
- Kennzeichnung eigener Berechnungen bzw. Ergebnisse, die aus bereits vorliegenden Werten abgeleitet wurden.
Auszug aus den Konventionen der Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e.V.
Die Verantwortung zur Einhaltung der folgenden Konventionen liegt beim Nutzer der AGOF internet facts.
- Angebote die im Zähltool veröffentlicht sind, haben mindestens eine Fallzahl von 80 ungewichteten Fällen im Auswertungszeitraum erreicht. Angebote die diese Fallzahlgrenze nicht erreicht haben, sind nicht ausgewiesen
- Interpretationen von Ergebnissen müssen sich im Rahmen der methodischen Grundlagen der verwendeten Analyseverfahren bewegen.
- Eigene Berechnungen, aufsetzend auf bereits vorliegenden Ergebnissen, haben die in den Definitionen der Einheiten implizit angelegten Restriktionen zu berücksichtigen, z.B. Netto-Reichweiten dürfen nicht addiert werden, da das Ergebnis um die Doppelnutzer überhöht wäre.
